BIOMOL erhält Erlaubnis nach §3 BtMG

Ausbau der Geschäftstätigkeit beim Reagenzienhändler aus Hamburg schreitet weiter voran

Die Bundesopiumstelle des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat der BIOMOL GmbH eine Erlaubnis nach §3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) zur Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr erteilt. Diese Erlaubnis ermöglicht es BIOMOL, entsprechende Referenzmaterialien an Labore in der forensischen Toxikologie und Rechtsmedizin zu liefern, sofern die Labore selber über eine entsprechende Erlaubnis oder Befreiung verfügen.

BIOMOL kann und darf jetzt auch Referenzmaterialien an entsprechend zugelassenen Labore der forensischen Toxikologie und Rechtsmedizin liefern. (Bild: Gorodenkoff | stock.adobe.com)
BIOMOL kann und darf jetzt auch Referenzmaterialien an entsprechend zugelassenen Labore der forensischen Toxikologie und Rechtsmedizin liefern. (Bild: Gorodenkoff | stock.adobe.com)

Wichtiger Meilenstein für das Unternehmen

Durch die Erlaubnis kann Biomol seine zahlreichen Kunden in der Rechtsmedizin noch besser unterstützen und zur deutschlandweiten Abdeckung mit Referenzmaterialien beitragen. Für die Erteilung der Erlaubnis müssen laut BtMG zahlreiche Sicherheits- und Dokumentationsanforderungen erfüllt sein. Dies konnte der Hamburger Reagenzienhändler nun erfolgreich nachweisen.

Das Unternehmen BIOMOL

Die 1968 gegründete und in Hamburg ansässige BIOMOL GmbH ist spezialisiert auf Reagenzien und Chemikalien für die biomedizinische Forschung. Mit ihren über 700.000 Produkten von ca. 40 internationalen Zulieferern folgt sie ihrer Mission „Sie haben die Vision – wir haben die Substanz“. Einen Schwerpunkt bilden dabei Antikörper, Assays-Kits, Blutprodukte sowie Produkte für die Toxikologie und Immunologie. Zum Kundenstamm zählen Forschende in Universitäten, Kliniken, CROs, Biotech-Firmen sowie Pharma-Unternehmen. Geschäftsführer ist Wilco van Hamond.

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