Forschungseinrichtungen und Unternehmen können im Rahmen dieser Förderrichtlinie für Innovationsprojekte im Bereich persönlicher Schutzausrüstung Förderanträge einreichen.
Ziel der neuen Förderrichtlinie ist es, entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Schutzausrüstung Anreize für verstärkte Innovationstätigkeit zu setzen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken und einen Beitrag zur Erhaltung von Produktionskapazitäten am Standort Deutschland zu leisten.
Mit dieser Fördermaßnahme sollen insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt sowie die verstärkte Kooperation mit weiteren Unternehmen der Branche sowie wissenschaftlichen Einrichtungen angeregt und gestärkt werden.
Das Programm adressiert insbesondere folgende Förderschwerpunkte:
- Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit
- Funktionalität, Erschließung neuer Bedarfsbereiche
- Automatisierung und Digitalisierung der Produktion und Dienstleistungen
- Beitrag zur Effizienz der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz (NRGS)
- Standardisierung, Prüf- und Zertifizierungsverfahren
Insgesamt stehen für den Zeitraum bis 2025 163 Mio. Euro an Fördervolumen zur Verfügung. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen 15 bis 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen.
Für KMU sowie Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben im Einzelfall zu einem höheren Prozentsatz förderfähig (bis zu 80 bzw. bis zu 100 %).
Die erste Projektskizze ist bis zum 1. Juli 2021 einzureichen.
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