

Die Bundesregierung hat die Bundesländer mit dem Krebsfrüherkennungs- und -register-gesetz im Jahr 2013 verpflichtet, eine flächendeckende klinische (behandlungsbezogene) Registrierung aller Krebsfälle aufzubauen. Durch klinische Krebsregister sollen aussagefähige Daten zu Auftreten, Behandlung und Verlauf von Krebserkrankungen gesammelt und ausgewertet werden. In Schleswig-Holstein wird das seit 1997 bestehende bevölkerungsbezogene Krebsregister derzeit zum klinisch-epidemiologischen Krebsregister ausgebaut. Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier...

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