Förderaufruf zur Erforschung von COVID-19

Einreichungszeitraum: ab sofort bis zum 11.05.2020: Aufgrund des gegenwärtigen Ausbruchs des Corona-Virus Sars-CoV-2 öffnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Modul 3 (Rapid Response) der Förderbekanntmachung Richtlinie zur Förderung eines „Nationalen Forschungsnetzes zoonotische Infektionskrankheiten"; Bundesanzeiger vom 15.02.2016.

Gefördert werden Einzelvorhaben und in begründeten Ausnahmen kleine Forschungsverbünde (mit bis zu drei Partnern an verschiedenen Einrichtungen), die sich an der Prioritätensetzung der WHO (link) orientieren und folgende Punkte adressieren:

  • die Biologie des Virus und seine Übertragung;
  • Tier- und Umweltforschung über den Ursprung des Virus, einschließlich der Bekämpfungsmaßnahmen an der Schnittstelle zwischen Mensch und Tier;
  • epidemiologische Studien;
  • klinische Charakterisierung und klinisches Management der durch das Virus verursachten Krankheiten;
  • Infektionsprävention und -kontrolle, einschließlich der besten Möglichkeiten zum Schutz der Beschäftigten im Gesundheitswesen;
  • Forschung und Entwicklung von Medikamenten und anderen Therapieverfahren sowie die Entwicklung neuer diagnostischer Ansätze (Forschung zur Impfstoffentwicklung und marktnahe Diagnostikaentwicklung sind nicht Gegenstand der Förderung);
  • Begleitforschung und ELSA-Forschung im Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen.
Ebenfalls gefördert werden Einzelvorhaben deutscher Antragstellender, die sich an internationalen Forschungskonsortien im Rahmen der weltweiten und von der WHO-koordinierten Forschungsantwort zu COVID-19 beteiligen wollen.
 

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