Im Rahmen der Wissenschaft werden zur Beantwortung vieler Fragestellungen Tiere eingesetzt und den Tieren hierbei Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt. Der Mensch trägt zugleich jedoch eine im Grundgesetz verankerte Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf und hat das Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Nach dem Tierschutzgesetz dürfen Tierversuche nur durchgeführt werden, wenn zur Beantwortung der Fragestellung keine anderen Methoden oder Verfahren angewendet werden können. Trotz einer Weiterentwicklung im Bereich der Alternativmethoden besteht ein großer Bedarf weiterer Entwicklungen und Validierungen.
Preis wird zum zweiten Mal ausgelobt
Um die Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch in möglichst allen Bereichen voranzutreiben, in denen Tierversuche zur Anwendung kommen, schreiben die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz und die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung 2018 zum zweiten Mal einen Förderpreis in Höhe von 20.000 Euro aus. Der Preis wird für herausragende, innovative wissenschaftliche Arbeiten vergeben, die einen Beitrag leisten, Tierversuche zu ersetzen oder zu minimieren. In zweiter Linie können auch Arbeiten ausgezeichnet werden, die zu einer Verbesserung der Versuchsbedingungen durch Verminderung von Schmerzen, Leiden oder Schäden führen oder die Haltungsumstände der Versuchstiere verbessern. Bewerbungsschluss ist der 30. September 2018.Bisherige Preisträger
2016 war der Forschungspreis zum ersten Mal vergeben worden. Ausgezeichnet wurden Arbeiten von Professor Dr. Marcel Leist von der Universität Konstanz und Dr. Christopher Weidner, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundesinstituts für Risikobewertung.Weitere Informationen
Quelle: Veröffentlichung der Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz: http://www.hamburg.de/forschungspreisWeitere News
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