Antigen-Schnelltests können helfen, rasch Klarheit über eine Infektion mit SARS-CoV-2 zu bringen und Infektionsketten zu unterbrechen. In Unternehmen können sie eine ergänzende Maßnahme sein, um den Betrieb aufrecht zu erhalten und Mitarbeiter, Kunden sowie Lieferanten zu schützen.
Das Bundeskabinett hat am 13.04.2021 eine Testpflicht für Unternehmen beschlossen, die in Kalenderwoche 16 in Kraft treten soll. Demnach müssen Unternehmen jedem im Präsenz Beschäftigten einmal pro Woche einen Test anbieten. Beschäftigte mit Kundenkontakt, in Gemeinschaftsunterkünften und mit besonderen Arbeitsbedingungen müssen zweimal pro Woche
ein Testangebot erhalten. Damit wird das Ziel verfolgt, durch frühzeitiges Testen einen Eintrag des Virus in den Betrieb zu reduzieren oder ganz zu vermeiden.
Aufgrund der hohen Dynamik in der politischen Diskussion auf Landes- und Bundesebene über die Umsetzung der Teststrategie, unterliegt die Veröffentlichung "Handreichung zur Vorbereitung einer professionellen PoC-AntigenSchnelltestung " der IHK Schleswig-Holstein einer kontinuierlichen Anpassung, die hier aufgerufen werden kann:
Die vorliegende Handreichung soll Unternehmen verschiedener Branchen als Orientierungshilfe dienen, um eine Antigen-Schnelltestung in der Belegschaft durchführen zu können. Die folgende Testanleitung basiert größtenteils auf dem präzise strukturierten Testkonzept für Gesundheitseinrichtungen, das vom Netzwerk Ethikarbeit Lübeck und Umgebung veröffentlicht worden ist. Änderungen wurden nur vorgenommen, um möglichst vielen Branchen, die nicht Teil des Gesundheitswesens sind, einen verständlichen Einstieg in dieses spezielle Thema zu bieten.
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