Gemeinsamer Spendenaufruf: Hilfe für die Ukraine

Koordinierte Vorgehensweise der Verbände der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie sowie des Pharmazeutischen Großhandels

Die Arzneimittel- und Medizinpro­dukte-Verbände BAH, BPI, BVMed, Phagro, progenerika, Spectaris und vfa haben eine koordinierte Vorgehens­weise bei den Hilfen für die Bevölke­rung der Ukraine abgestimmt. Sie arbeiten dabei mit action medeor zusammen. Die Organisation ist auf die Lieferung medizinischer Güter in Katastrophengebiete spezialisiert und verfügt über zuverlässige Partner in der Ukraine. Neben logistischer Hilfestellung rufen alle Verbände ihre Mitgliedsunternehmen auf, Arzneimittel, Medizinprodukte und -technik sowie finanzielle Mittel an die Hilfsorganisation zu spenden.

Bild: ©stock.adobe.com/ink drop

Mit großer Betroffenheit sehen wir das durch den russischen Angriffskrieg verursachte Leiden der Bevölkerung in der Ukraine. Viele Unternehmen engagieren sich bereits in privaten Hilfs­projekten, die es deutschlandweit gibt. Dies begrüßen wir sehr, und diese sollen auch weiter unterstützt werden.

Aufgrund des absehbaren großen Bedarfs an medizinischen Gütern aller Art erreichten uns allerdings zahlreiche Anfragen von Mitgliedsunternehmen, ob die Verbände die humanitäre Hilfe koordinieren können, um den Menschen im Kriegsgebiet best­möglich zu helfen. Hierzu haben sich die Verbände der Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller und des pharmazeutischen Großhandels in den letzten Tagen abge­stimmt und bieten Unterstützung bei der Erbringung von Hilfsleistungen an. Die besondere Herausforderung besteht dabei darin, gespendete Arzneimittel und Medizinprodukte unter den dynamischen Bedingungen eines laufenden Krieges zu den Betroffenen in die Ukraine zu bringen.

Um dies zu gewährleisten, arbeiten die Verbände mit dem Deutschen Medikamenten-Hilfswerk action medeor e.V. (action medeor) zusammen. Action medeor ist auf die Lieferung medizinischer Güter in Katastrophengebiete spezialisiert und verfügt über zuverlässige Partner in der Ukraine. Die Hilfsor­ganisation übernimmt selbst den Transport in die Ukraine, ihre Partner die Verteilung innerhalb des Landes, medeor konzentriert sich derzeit auf die Deckung eines großvolumigen Bedarfs in der Ukraine und bittet um Spenden in größerem Umfang.

Um eine schnelle und effiziente Hilfe für die Menschen in der Ukraine zu gewährleisten, haben die Verbände die folgende Vorgehensweise abgestimmt:

Von Seiten der Ukraine wurde der Europäischen Kommission eine Liste benötigter medizinischer Güter zur Verfügung gestellt, die die Grundlage für Spenden sein sollte. Der Verband des pharma­zeutischen Großhandels hat diese Liste mit den Pharma­zentralnummern (PZN) der benötigten Arzneimittel und Medizinprodukte verknüpft und aktualisiert diese regelmäßig.

Sachspenden, idealerweise palettenweise, sollten medeor mit­geteilt werden. Ansprechpartnerin ist Frau Noelia Martinez (Telefon: 02156 9788-144, E-Mail: ukraine@medeor.de).

Im Gespräch mit den Hilfsorganisationen können die Details der Lieferung oder Abholung der Spenden geklärt werden.

Medeor übernimmt die notwendigen Formalitäten (u.a. Zoll­formulare), bittet jedoch darum, dass gespendete verschrei­bungspflichtige Arzneimittel im Fälschungsschutzsystem ausgebucht werden.

Bei großen Spenden medizinischer Güter (30 Paletten = 1 LKW-Ladung) kann die Spende direkt am Lager des Unternehmens vom ukrainischen Partner von action medeor abgeholt und in die Ukraine transportiert werden.

Mit der Spende von medizinischen Gütern und deren Ver­bringung außerhalb der Europäischen Union verbinden sich einige rechtliche Fragestellungen.

In Bezug auf Betäubungsmittel hat das Bundesministerium für Gesundheit am 6. März 2022 mit einer Allgemeinverfügung den Export in die Ukraine gestattet. Damit dürfen Hilfsorganisationen Betäubungsmittel ohne Ausfuhrgenehmigungen in die Ukraine und angrenzende EU-Mitgliedstaaten ausführen. Die Hilfsor­ganisationen müssen allerdings vorab der Bundes­opiumstelle beim BfArM die Art, Menge und Herkunft der Betäubungsmittel mitteilen. In der Verfügung des BMG wird ferner klargestellt, dass Arzneimittel, die keine Betäubungsmittel sind, keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen; dies gilt auch für Medizinprodukte.

Mit Blick auf weitere Rechtsfragen regen die Verbände an, vor den jeweiligen Spenden Rücksprache mit den zuständigen Überwachungsbehörden zu nehmen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner der Verbände gerne zur Verfügung.

Selbstverständlich sind bei action medeor, ebenso wie bei anderen Hilfsorganisationen, wie z.B. auch dem Deutschen Roten Kreuz auch Geldspenden willkommen.

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