IB.SH und BB-SH verbessern Förderbedingungen

Die Förderinstitute des Landes weiten die Unterstützung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen aus. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein (BB-SH) heben die Höchstsumme, die im Rahmen ihres gemeinsamen Förderprodukts „Gründung und Nachfolge in Schleswig-Holstein“ bewilligt werden kann, zum 1. März 2018 von 500.000 Euro auf 1,5 Mio. Euro deutlich an. Die Darlehen werden bei der Hausbank beantragt. Die IB.SH bietet dafür eine zinsgünstige Refinanzierung an, gleichzeitig übernimmt die BB-SH eine Ausfallbürgschaft, die künftig flexibler gestaltet wird. Die Kombination von Refinanzierung und Bürgschaft erleichtert es Banken und Sparkassen, für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen Darlehen zu günstigen Konditionen zu vergeben. Der Vorstandsvorsitzende der IB.SH, Erk Westermann-Lammers, erklärte die Anhebung des Förderhöchstbetrages mit den aktuellen Anforderungen des Marktes insbesondere bei Unternehmensnachfolgen: "Es werden weniger Unternehmen aus dem Umfeld der Familie übernommen. Das ist ein Grund für einen gestiegenen Kapitalbedarf bei Unternehmensnachfolgen. Darauf haben wir reagiert", sagte er. Auch bei der Höhe der Ausfallbürgschaft kann jetzt flexibel auf den Bedarf reagiert werden. Bisher hatte die BB-SH bei diesem Produkt stets eine Ausfallbürgschaft von 80 Prozent übernommen. Jetzt können Hausbanken eine Quote zwischen 60 und 80 Prozent wählen. "Im Vergleich zu Gründungsfinanzierungen entsteht für die Finanzierung von Unternehmensnachfolgen auf Grund bestehender Substanzwerte eher ein geringerer Bedarf, das Risiko abzuschirmen",sagte Hans-Peter Petersen, Geschäftsführer der BB-SH. Mit den beiden Anpassungen können IB.SH und BB-SH die Hausbanken künftig noch passgenauer bei der Finanzierung von Gründungen oder Nachfolgen unterstützen. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen sowie freiberuflich und sonstige im Dienstleistungsbereich Tätige. Die Laufzeit des Kredits kann bis zu 20 Jahre betragen. Gefördert werden sowohl Investitions- als auch Betriebsmittel. Quelle: Pressemitteilung der IB.SH vom 27.02.2018, https://www.ib-sh.de/aktuell/presse/detailseite/ibsh-und-bb-sh-verbessern-foerderbedingungen-3801/

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