Navigationshilfe in der Mikrobiomforschung

Internationales Autorenteam unter CAU-Beteiligung entwickelt Leitfäden für Entscheidungsträgerinnen und -träger sowie Forschende

Die Vielfalt der Mikroorganismen auf der Erde ist unvorstellbar groß, man geht von rund einer Billion verschiedener mikrobiellen Arten aus. Die Mehrzahl davon ist noch nicht wissenschaftlich beschrieben und nur ein kleiner Bruchteil lässt sich bisher im Labor kultivieren. Diese weltweite, noch weitgehend unerschlossene genetische Ressource birgt ein gewaltiges Potenzial für Fortschritte in den Bereichen Medizin, ökologische Nachhaltigkeit, Landwirtschaft und industrielle Biotechnologie. Seit wenigen Jahrzehnten beschäftigt sich die Mikrobiomforschung damit, die Beziehungen zwischen Mikroben und vielzelligen Lebewesen zu entschlüsseln und damit Stück für Stück die Potenziale der mikrobiellen Diversität nutzbar zu machen.

Die Vielfalt der Mikroorganismen auf der Erde birgt eine noch weitgehend unerschlossene genetische Ressource mit einem großen Potenzial für Fortschritte in den Bereichen Medizin, ökologische Nachhaltigkeit, Landwirtschaft und industrielle Biotechnologie.
Die Vielfalt der Mikroorganismen auf der Erde birgt eine noch weitgehend unerschlossene genetische Ressource mit einem großen Potenzial für Fortschritte in den Bereichen Medizin, ökologische Nachhaltigkeit, Landwirtschaft und industrielle Biotechnologie. (Bild: Leibniz-Institut DSMZ)

Diese Vielfalt ist jedoch auf der Erde ungleich verteilt, die Hotspots mikrobieller Diversität liegen geografisch oft weit entfernt von den Orten ihrer Erforschung und Nutzung. In internationalen zwischenstaatlichen Abkommen der Vereinten Nationen (UN) wie dem Nagoya-Protokoll wird daher versucht, einen gerechten und rechtssicheren Rahmen für den Umgang mit dieser mikrobiellen Vielfalt zu schaffen und für einen Interessensausgleich zu sorgen. Damit folgt es dem 15. Nachhaltigkeitsziel der UN, das die Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergeben, fördern soll. Dabei ist ein komplexes rechtliches und regulatorischen Umfeld entstanden, das unter anderem die Regulierung bestimmter Ökosysteme, die Biosicherheit, den Umgang mit Krankheitserregern und den Schutz geistigen Eigentums betrifft - für Forschende und politische Entscheidungsträgerinnen und -träger ist es gleichermaßen schwer zu überblicken. Ein internationales Autorenteam unter der Beteiligung von Professorin Mathilde Poyet und Professor Mathieu Groussin von der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) und dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH), Campus Kiel, bietet dazu nun konkrete Orientierungshilfen für beide Zielgruppen an: In einer kürzlich erschienen Doppelpublikation in der Fachzeitschrift Sustainable Microbiology fassen sie in Bezug zur Mikrobiomforschung konkrete Leitfäden zum Umgang mit dem Nagoya-Protokoll und den damit verbundenen Regularien zusammen.

Das Nagoya-Protokoll und die Praxis

Das Nagoya-Protokoll ist ein völkerrechtlich bindendes Abkommen, das 2014 verabschiedet wurde. Es reguliert den Zugang zu genetischen Ressourcen und zielt auf einen sogenannten gerechten Vorteilsausgleich ab, das sogenannte Access and Benefit Sharing (ABS). Die Nutzenden zum Beispiel aus Forschung oder Wirtschaft sind dazu verpflichtet, die Zustimmung aus den Ursprungsländern des genetischen Materials einzuholen und entstehende Vorteile wissenschaftlicher oder kommerzieller Natur mit dem Ursprungsland zu teilen. „In der Praxis haben jedoch viele Forschende aus der Mikrobiologie nur eine vage Vorstellung davon, was das Nagoya-Protokoll verlangt - obwohl eine Nichteinhaltung erhebliche rechtliche Konsequenzen sowie weitreichende Auswirkungen auf den wissenschaftlichen Ruf haben kann“, so Mitautorin Poyet, die die Global Microbiome Conservancy (GMbC)-Initiative in Kiel gemeinsam mit Groussin leitet.

Best Practice am Beispiel der Kieler Mikrobiomforschung

An der CAU bildet die Mikrobiomforschung seit vielen Jahren einen wichtigen Forschungsschwerpunkt. Ein zentraler Teil der verschiedenen Kieler Forschungsverbünde ist die GMbC-Initiative, die sich für die Erforschung und den Erhalt der gesamten Vielfalt des menschlichen Darmmikrobioms einsetzt. Herzstück des Projekts ist eine Biobank, deren Proben von mikrobiellem genetischem Material vor allem von unterrepräsentierten und nicht-industrialisierten Bevölkerungsgruppen rund um den Globus stammen. In Kooperation mit Forschenden aus rund 30 Ländern wollen die GMbC-Mitglieder insgesamt die globale Reichweite der Mikrobiomforschung erweitern, indem sie auf ethische Kooperationen und einen gerechten Datenaustausch setzen.

Damit ist die GMbC-Initiative zentral mit den Fragen des Nagoya-Protokolls konfrontiert und konnte dementsprechend eine langjährige praktische Expertise entwickeln. „Unsere   Probenahmen erfolgen nach standardisierten Protokollen, mit Einverständniserklärung und unter Einhaltung strenger ethischer Richtlinien und werden den Nagoya-Anforderungen vollständig gerecht. Unsere Arbeit dient dem langfristigen Erhalt der biologischen Vielfalt und zielt darauf ab, ethische Standards in der Mikrobiomforschung zu etablieren – diese Erfahrung möchten wir mit der internationalen Gemeinschaft der Mikrobiomforschenden teilen“, betont Groussin vom Institut für Klinische Molekularbiologie (IKMB) an CAU und UKSH, Campus Kiel. Gemeinsam sind er und Poyet in verschiedenen Forschungskonsortien im Rahmen des CAU-Forschungsschwerpunkts Kiel Life Science (KLS) aktiv, darunter der Exzellenzcluster „Precision Medicine in Chronic Inflammation“ (PMI) und der Sonderforschungsbereich (SFB) 1182 „Entstehen und Funktionieren von Metaorganismen“.

Richtlinien für Forschende und Entscheidungsträgerinnen und -träger

Gemeinsam mit einem internationalen Team des EU-finanzierten MICROBE-Konsortiums (MICRObiome Biobanking (RI) Enabler) haben Poyet und Groussin an einer neuen Reihe von Policy Briefings zum Nagoya-Protokoll mitgewirkt. Die Arbeit wurde von Forschern des Leibniz-Instituts DSMZ, der Deutschen Sammlung für Mikroorganismen und Zellkulturen, geleitet und umfasste Mitarbeitende aus verschiedenen Institutionen, darunter das Institut Pasteur in Paris, das Europäische Laboratorium für Molekularbiologie (EMBL) und Helmholtz München. Die Briefings befassen sich mit häufigen Missverständnissen und praktischen Herausforderungen, die bei der Einhaltung des Nagoya-Protokolls entstehen können. Was Forschende betrifft, sind diese in erster Linie darauf zurückzuführen, dass man sich beim Zugang zu genetischen Ressourcen für Forschungszwecke in komplexen, fragmentierten und oft unklaren rechtlichen Rahmenbedingungen zurechtfinden muss. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat das Autorenteam eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls erarbeitet. „Wir stellen drei Fallstudien vor, um Erfahrungen aus der Praxis zu veranschaulichen und bieten Leitlinien für bewährte Verfahren im Bereich des Zugangs- und Vorteilsausgleichs, die gleichzeitig den Erhalt der biologischen Vielfalt, eine gerechte Zusammenarbeit und nachhaltige Innovation fördern“, so Poyet.

Auch politische Entscheidungsträgerinnen und -träger sind in diesem Rahmen mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert, die sich vor allem um die Schaffung von Rechtssicherheit, den Ausgleich der unterschiedlichen Interessen der Beteiligten und die technische Komplexität der Umsetzung internationaler Normen auf nationaler Ebene drehen „Unser Policy Briefing bietet insbesondere politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern einen prägnanten Leitfaden zu den Vorschriften, zusammengefasst in einer grafischen Übersicht, um denjenigen, die an der Schnittstelle zwischen Entscheidungsfindung und Praxis stehen, mehr Klarheit und Verständnis zu vermitteln“, so Poyet. „Insgesamt wollen wir mit unseren neuen Veröffentlichungen die Anwenderinnen und Anwender aus Forschung und Politik unterstützen und damit eine ‚korrekte‘ Anwendung des Nagoya-Protokolls fördern. Damit wollen wir zur Entwicklung ethischerer Forschungspraktiken beitragen, die die Rechte und Interessen der Ursprungsgemeinschaften und -nationen der mikrobiellen Diversität berücksichtigen und dabei den übergeordneten Zielen der Förderung der Mikrobiomforschung und der globalen Nachhaltigkeitsagenda gleichermaßen dienen“, fasst Groussin zusammen.

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