Schleswig-Holstein fördert Produktion von PSA

Seit Beginn der Corona-Pandemie hat das Thema Persönliche Schutzausrüstung höchste Priorität; insbesondere, weil es zwischenzeitlich Engpässe gab. In Schleswig-Holstein wurde nun eine neue Förderrichtlinie erlassen, die Unternehmen beim Auf- und Ausbau einer Produktion von PSA unterstützt und so die Produktionskapazitäten vor Ort sicherstellen soll.

Foto: ©Milos - stock.adobe.com

Gefördert werden Investitionen in den Erwerb von Anlagen, Anlagenteilen sowie Komponenten zur Produktion folgender Produkte:

  • Vollgesichtsmasken
  • FFP2- und FFP3-Schutzmasken
  • Mund-Nasenschutz-Masken (OP-Masken)
  • Schutzkittel
  • Ganzkörperschutzanzüge
  • Einmalhandschuhe
  • Schutzbrillen

Auch sollen Investitionen in Anlagen zur Produktion von Filtervlies, das im Meltblown-Verfahren hergestellt wird und die Qualitätsanforderungen als Vorprodukt eines der aufgeführten Produktes erfüllt, gefördert werden. Gefördert werden ebenso Zertifizierungskosten für die entsprechenden Produkte.

  • Die Förderquote beträgt 50% der förderfähigen Kosten. Der maximale Zuschussbetrag beträgt 1 Mio €.
  • Förderfähig sind nur Investitionen, die seit dem 1. Februar 2020 getätigt wurden.
  • Die Richtlinie endet mit Ablauf des 31.12.2020.

Sollten Sie Fragen zur Richtlinie haben oder Beratung benötigen, wenden Sie sich gerne an Juliane Worm von Life Science Nord:

worm@lifesciencenord.de
040 – 471 96 -428

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