Seit Beginn der Corona-Pandemie hat das Thema Persönliche Schutzausrüstung höchste Priorität; insbesondere, weil es zwischenzeitlich Engpässe gab. In Schleswig-Holstein wurde nun eine neue Förderrichtlinie erlassen, die Unternehmen beim Auf- und Ausbau einer Produktion von PSA unterstützt und so die Produktionskapazitäten vor Ort sicherstellen soll.
Gefördert werden Investitionen in den Erwerb von Anlagen, Anlagenteilen sowie Komponenten zur Produktion folgender Produkte:
- Vollgesichtsmasken
- FFP2- und FFP3-Schutzmasken
- Mund-Nasenschutz-Masken (OP-Masken)
- Schutzkittel
- Ganzkörperschutzanzüge
- Einmalhandschuhe
- Schutzbrillen
Auch sollen Investitionen in Anlagen zur Produktion von Filtervlies, das im Meltblown-Verfahren hergestellt wird und die Qualitätsanforderungen als Vorprodukt eines der aufgeführten Produktes erfüllt, gefördert werden. Gefördert werden ebenso Zertifizierungskosten für die entsprechenden Produkte.
- Die Förderquote beträgt 50% der förderfähigen Kosten. Der maximale Zuschussbetrag beträgt 1 Mio €.
- Förderfähig sind nur Investitionen, die seit dem 1. Februar 2020 getätigt wurden.
- Die Richtlinie endet mit Ablauf des 31.12.2020.
Sollten Sie Fragen zur Richtlinie haben oder Beratung benötigen, wenden Sie sich gerne an Juliane Worm von Life Science Nord:
worm@lifesciencenord.de
040 – 471 96 -428
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